Häufig gestellte Fragen
Diese Entscheidung ist sicherlich nicht leicht. Es geht schließlich um Ihr wertvolles Eigentum und es gibt leider – wie in jeder Branche – auch „schwarze Schafe“ unter den Immobilienmaklern. Bei der Entscheidung kann allerdings ein erstes unverbindliches Gespräch helfen, um abzuschätzen, ob man sich „grün“ ist. Ich freue mich auf Sie!
Ein guter und verhandlungsstarker Immobilienmakler kann – anders als ein Eigentümer – als Mittler zwischen den Parteien auftreten. Das ist bei Verkaufsverhandlungen ein sehr großer Vorteil. So sind z.B. Kaufinteressenten eher bereit, einem Mittler als einem Eigentümer zu sagen, was an einer Immobilie gefällt und was nicht bzw. unter welchen Bedingungen sie kaufen würden. Gute Makler können aufgrund dieser „Mittlerfunktion“ sehr gute Preise durchsetzen und verdienen eine Maklerprovision nur im Erfolgsfall. Viele Eigentümer unterschätzen den Zeit- und Kostenaufwand, der beim Privatverkauf eines Hauses oder einer Wohnung anfällt. Zudem ist nicht jeder Eigentümer in der Lage, das gesamte Aufgaben- und Leistungsspektrum eines Immobilienmaklers zu erbringen, weil er z.B. nicht wie ein Makler: das Exposé professionell gestaltet (z.B. Fotos mit Weitwinkel-Kamera, Grafikprogramm für Grundrisse, eigene Zeichnung des Stadtplans, etc.) mehrere Vermarktungswege parallel nutzt (z.B. eigene Datenbank) den Verkauf rechtlich absichert (Haftpflichtversicherung, Klärung von Rechtsfragen) dem Käufer bei der Immobilienfinanzierung hilft, die Bonität des Käufers prüft, etc. Unter dem Strich ist ein guter Makler sein Geld wert und der Privatverkauf nur in Ausnahmefällen zu empfehlen (z.B. bei Verkauf an Freunde).
Nein, für Sie fallen nur im Falle einer erfolgreichen Vermittlung die im abgeschlossenen Maklerauftrag vereinbarten Kosten an.
Natürlich. Alle Entscheidungen im gesamten Verkaufsprozess treffen nur Sie allein. Ich unterstütze Sie, indem ich Sie bestmöglich und mit gutem Gewissen berate
Seit 2015 drohen Eigentümern empfindliche Strafen, wenn Sie nicht bei Besichtigungen einen gültigen Energieausweis vorlegen können. Grundsätzlich kommen ein Bedarfsausweis und ein Verbrauchsausweis zur Dokumentation des energetischen Standards in Frage. Es besteht Wahlfreiheit, sofern nicht der Bedarfsausweis vorgeschrieben ist. Der Energieausweis gibt Auskunft über die Verbrauchswerte einer Immobilie bzw. den theoretisch benötigten Energiebedarf.